Täter-Opfer-Ausgleich

Wenn Jugendliche (14-18 Jahre) oder junge Erwachsene (18-21 Jahre) eine Straftat begehen, hat das Folgen für Opfer und Täter. In der Regel kommt es dann zu einem Strafverfahren, wodurch sich sowohl für die Geschädigten als auch für die Beschuldigten eine komplizierte und belastende Situation ergibt. Die Justiz kann geeignete Verfahren an mich weiterleiten. Durch mich erhalten Geschädigte und Beschuldigte die Gelegenheit, ihre Konflikte und die daraus entstandenen Folgen einvernehmlich zu regeln.

toa logoAuch ohne erfolgte Strafanzeige erhalten Selbstmelder - sowohl Täter bis 21 Jahre - als auch Opfer (jeden Alters) - durch mich in Form einer Mediation, die Möglichkeit, ihre Konflikte und die entstandenen Folgen einvernehmlich zu regeln.

Vorraussetzung dafür ist, dass der Täter bereit ist, sich mit der Tat auseinander zu setzen und Verantwortung für den entstandenen Schaden zu übernehmen.

Für die Opfer schafft der Täter-Opfer-Ausgleich die Möglichkeit, ihre Belange/Interessen selbst zu vertreten. Sie können ihre Verletztheit, Wut oder Trauer zum Ausdruck bringen und schnell und unbürokratisch eine angemessene Schadenswiedergutmachung erhalten.

 
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